Satzung des Fördervereins

Satzung des Fördervereins der Grund- und Inntal-Mittelschule Kirchdorf a. Inn

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein zur Förderung der Grund- und Inntal-Mittelschule Kirchdorf a. Inn mit Sitz in Kirchdorf a. Inn verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln zur finanziellen Förderung von Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Erhebung von Mitgliedsbeiträgen und Spendensammelaktionen.
  2. Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr (jeweils 1.9. bis 31.08 des Folgejahrs)

§2 Zweck

  1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine Gewinnabsichten.
  2. Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Förderung der Grund- und Inntal-Mittelschule Kirchdorf a. Inn und der dazugehörigen Einrichtungen, sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen dem Träger der Schule (Gemeinde Kirchdorf), dem Lehrkörper der Grund- und Inntal-Mittelschule Kirchdorf a. Inn und den ansässigen Kindergärten im Einzugsbereich der Grund- und Inntal-Mittelschule Kirchdorf a. Inn.
  3. Der Verein verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

§3 Verwendung der Mittel

  1. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  2. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Der Verein erstrebt keinen Gewinn.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

§4 Beiträge

  1. Die Höhe der Mitgliederbeiträge wird jährlich durch die Mitgliederversammlung zu Beginn des Schuljahres für das laufende Geschäftsjahr festgelegt.
  2. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 9,00 Euro.
  3. Der Beitrag wird am Anfang des Schuljahres vom Konto der Mitglieder per Lastschrift eingezogen.
  4. Eine Änderung des Mitgliedbeitrages bedarf der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder der Mitgliederversammlung.

§5 Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft kann jeder, der sich mit der Grund- und Inntal-Mittelschule Kirchdorf a. Inn verbunden fühlt, erwerben.
  2. Der Beitritt erfolgt durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag, der dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt wird. Gegen eine Ablehnung kann Beschwerde eingelegt werden. Über die Beschwerde wird in einer Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden.
  3. Die Mitgliedschaft erlischt:
    1. durch Tod
    2. durch Austritt
    3. durch Ausschluss
  4. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Schuljahres möglich und muss schriftlich erfolgen.
  5. Der Ausschluss kann vom Vorstand verfügt werden, wenn das betroffene Mitglied in erheblicher Weise gegen die Interessen oder das Ansehen des Vereins verstößt. Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Beschwerde bei der Mitgliederversammlung zu geben. Auf das Beschwerderecht ist das Mitglied hinzuweisen.
  6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
    Zweidrittelmehrheit ist erforderlich bei Beschlüssen über Satzungsänderungen oder bei Auflösung des Vereins. Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten gegeben.
  7. Der Vorsitzende muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung dann einberufen, wenn mindestens 10 % der Mitglieder es unter Angabe des Zwecks verlangt oder das Wohl des Vereins es erfordert. In diesem Fall sind die Mitglieder unter der Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vorher schriftlich in Form eines Aushangs an der Schule bzw. im Internet auf der Homepage der Grund- und Inntal-Mittelschule Kirchdorf a. Inn einzuladen.
  8. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Erste Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der Zweite Vorsitzende.
  9. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§6 Organe

  1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§7 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister.
  2. Der Vorstand wird auf ein Jahr im Rahmen der Elternbeiratswahlen gewählt und bleibt bis zur Neuwahl der neuen Elternbeiräte im darauffolgenden Jahr im Amt.
  3. Der Vorstand des Fördervereins setzt sich zusammen aus den beiden Vorsitzenden der Elternbeiräte der Grundschule und Mittelschule. Der Schriftführer und der Kassier sind ebenfalls aus diesen beiden Elternbeiräten zu wählen.
  4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  5. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten und zweiten Vorstand je allein vertreten.
  6. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
  7. Zur Quittierung von Zahlungen aller Art sind der/die erste Vorsitzende, der /die zweite Vorsitzende oder der/die Schatzmeister(in) berechtigt.

§8 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
    1. die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes
    2. die Entlastung des Vorstandes
    3. die Änderung der Satzung
    4. die Festsetzung des Jahresbeitrages.
  2. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich zu Beginn des neuen Schuljahres durch den Vorsitzenden einberufen.
  3. Die Mitglieder sind mindestens eine Woche vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich durch Aushang in der Schule und Posting auf der Homepage der Grund- und Inntal-Mittelschule zu informieren.

§9 Auflösung des Vereins

  1. Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung.
  2. Die Mitgliederversammlung, die über die Auflösung beschließen soll, ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Ist sie nicht beschlussfähig, so ist sie erneut einzuberufen. Die zweite Mitgliederversammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder.
  3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Grund- und Inntal-Mittelschule Kirchdorf a. Inn, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§10 Datenschutz

  1. Die Mitglieder sind damit einverstanden, dass ihre dem Verein bekannt gegebenen Daten auf EDV für vereinsinterne Maßnahmen gespeichert werden.